Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma "P.N.E Computerservice Inhaber Andreas Götschel"

(nachfolgend P.N.E genannt) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen im Rahmen der

Leistungen, die P.N.E gegenüber dem Auftraggeber erbringt, sowie alle damit im Zusammenhang

stehenden anfälligen Lieferungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte,

selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. P.N.E schließt diesbezügliche

Verträge bzw. nimmt diesbezügliche Aufträge nur unter Anwendung dieser allgemeinen

Geschäfts-und Lieferbedingungen an. Die Verpflichtungen von P.N.E richten sich ausschließlich

nach dem Umfang und Inhalt eines von P.N.E angenommenen Auftrages oder einer von P.N.E

ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen "allgemeinen Geschäfts-und Lieferbedingungen" in

den der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten.

01. Preisberechnung:

Unsere Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher 16% Mehrwertsteuer oder werden

ausdrücklich anders ausgewiesen. Maßgebend sind immer die z.Z. gültigen Preislisten bzw. für

nicht pauschalisierte Leistungen die jeweils zwischen Auftraggeber und P.N.E vereinbarten Entgelte.

02. Leistungsumfang:

Gegenstand der Leistungen von P.N.E ist hauptsächlich die EDV-fachspezifische Beratung im Bereich

Konflikt-und Problem-Lösung sowie Vorbeugung durch die Anwendung von Hard-und Software.

Die Fa. P.N.E versteht sich hauptsächlich als vor Ort Dienstleister für Betriebs- und

Netzwerksysteme auf der Basis von MS-DOS, MS-Windows 3.x, MS Windows9.x, MS Windows NT sowie deren

Nachfolge-Programme MS Windows ME und MS Windows 2000 und Windows XP

(eingetragene und geschützte Warenzeichen der Microsoft-Corp.!), und darauf lauffähigen

Applikationen. Darüber hinaus und immer nach Absprache mit dem Auftraggeber übernimmt die

Fa. P.N.E auch die Installation sowie Anpassung und Aufbereitung von Hard-und Software,

Low-Level Datenrestauration für FAT-partitionierte Systeme, Anwenderschulung, Reparatur und

Umrüstung von Hardware, Systempflege für mittelständische Unternehmen, Datensicherung, Erstellung

und Pflege von Webauftritten. Die Lieferung von vereinbarten komplett einsatzfähigen Neugeräten

(EDV Hardware im erw. Sinne sowie verbundener oder sonstiger Software) erfolgt nach verbindlichem

Auftragseingang inklusive Vorführung und Einweisung vor Ort. P.N.E behält sich das Recht vor die

Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.

03. Zahlungs- und Lieferbedingungen:

Mit der Annahme eines Angebots, der Auftragsbestätigung oder Rechnung erkennt der Kunde die darin

vereinbarten Zahlungs- und Lieferbedingungen verbindlich an. Sofern der Kunde nicht am

Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der

Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

04. Software:

Bei Bestellung lizenzierter Software von Dritten bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis des

Leistungsumfanges dieser Software. Für Software wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen.

Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder anfällige Lizenzregelungen

sind zu beachten. P.N.E übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen

Anforderungen des Auftraggebers genügt, in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit anderen

Programmen zusammenarbeitet oder dass diese Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder

dass alle Softwarefehler behoben werden können.

05. Eigentumsvorbehalt:

Alle Waren aus dem Verkauf des Auftragnehmers bleiben bis zur vollständigen Bezahlung dessen

Eigentum. Bei einem Warenauftragswert über 150 Euro ist eine Anzahlung von 50% zu leisten.

Gegen Ansprüche von P.N.E kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten

Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen

Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

06. Gewährleistung/Haftung:

Generelle Garantien für eine erfolgreiche Leistung können nicht im voraus abgegeben werden, und sind

daher nicht verklagbar. Individualvereinbarungen hierzu sind schriftlich möglich. Sofern nicht anders

vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach

dem Ermessen von P.N.E entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung oder

Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen

oder Änderungen nicht von P.N.E sondern vom Auftraggeber oder von Dritten vorgenommen wurden oder

Anwendungsfehler des Auftraggebers oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter vorliegen oder eigenmächtige

Abänderungen der Software oder Konfigurationen ohne Einverständnis von P.N.E vorgenommen wurden.

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag aus Gründen, die nicht von P.N.E zu verantworten sind, zurück,

so gilt ein an P.N.E zu leistender Schadenersatz in der Höhe von P.N.E nachweisbar entstandenen

Aufwandes, zumindest aber 20% des Nettoauftragswertes als vereinbart, wobei das richterliche Mäßigungsrecht

ausgeschlossen wird. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung,

Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind gegenüber P.N.E ausgeschlossen, soweit nicht

vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. P.N.E haftet nicht für Dritte.

Dies gilt besonders für eingesetzte oder verkaufte Hard-oder Software. Hier gelten die entsprechenden

Vereinbarungen der jeweiligen Hersteller. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der

Ersatz von Sachschäden im Sinne des § 9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen.

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung

durch P.N.E

07. Umtausch/Rücknahme:

Bei der Fertigung von vereinbarten komplett einsatzfähigen Neugerätenn(EDV Hardware im erw. Sinne) ist jeder

Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder

werden, so berührt das die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der

unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende

Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart

hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit

der Bestimmungen entsprechend.

08. Erfüllungsort, Gerichtsstand:

Erfüllungsort ist die Stadt Essen, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für

alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck-und Wechselklage sowie sämtliche

zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die

Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentliche Rechts

oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - Essen. Auf mit P.N.E vereinbarte Verträge findet

ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Stand 01.05.2003